mit Sitz in Frankfurt am Main
Auszug
Vergabe von Mitteln an Universitäten zur Verleihung von Gastprofessuren, zur Förderung und Vertiefung wissenschaftlicher Vorhaben und zur Förderung der wissenschaftlichen Weiterbildung. Bei der Auswahl der Gastprofessoren sollen auch fachübergreifende Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Das Ergebnis der geförderten Tätigkeiten muss der Allgemeinheit zugänglich sein.
Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand.
Das Kuratorium hat folgende Aufgaben:
Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils geltenden Stiftungsrechts.
Die Stiftungsverfassung tritt mit dem Tag der Genehmigung der Stiftung in Kraft.